482 SWRtext Sa,14.06.25 22:07:36
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SWR >> 5 FERNSEHEN 5
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Das müssen Bürger wissen
Bürgerinnen und Bürger zahlen den
Rundfunkbeitrag pro Wohnung. Er gilt
für alle Personen, die dort leben.
So sparen Familien, nichteheliche
Lebensgemeinschaften und in der Regel
auch WGs, die bislang mehrfach Rund-
funkgebühren gezahlt haben.
Die privaten Autos aller Bewohner sind
mit abgedeckt. Den Beitrag müssen nur
volljährige Personen leisten. Leben
mehrere Personen zusammen, muss eine
Person angemeldet sein, die den Beitrag
für die gemeinsame Wohnung zahlt.
Quelle: ARD-Text